Teilnahme der AEPD an der Analyse der Situation der Datenschutzbeauftragten

15/03/2023


Die spanische Datenschutzbehörde (AEPD) beteiligt sich an einer koordinierten europäischen Aktion zur Analyse der Benennung und Situation von Datenschutzbeauftragten (DPD) in öffentlichen und privaten Einrichtungen im Rahmen koordinierter Aktionen des Europäischen Ausschusses für den Datenschutz ( EDPB) voraussichtlich 2023 .

Das Ziel dieser vorbeugenden Maßnahme besteht darin , zu bewerten, ob die Situation der Datenschutzbeauftragten in ihren Organisationen den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung entspricht.

Die AEPD wird ihrerseits die Praktiken von mehr als 30.000 Einrichtungen des öffentlichen und privaten Sektors analysieren . In Bezug auf Unternehmen des Privatsektors berücksichtigt der Fragebogen verschiedene Tätigkeitsbereiche: Bildung, Banken und Finanzunternehmen, Gesundheit, Energiesektor, Sicherheit, Telekommunikationsdienste, Zahlungsfähigkeit und Kredite sowie Aktivitäten im Zusammenhang mit Glücksspielen, Glücksspielen und Wetten Die teilnehmenden Behörden senden einen Fragebogen, der Fragen enthält, die sich unter anderem auf die Benennung, Kenntnisse und Erfahrungen der Datenschutzbeauftragten, ihre Aufgaben und Ressourcen oder ihre Rolle und Position in ihren jeweiligen Organisationen beziehen.

Die Ergebnisse dieser Maßnahme werden koordiniert analysiert und die Behörden können über mögliche zusätzliche Überwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen in ihren jeweiligen Ländern entscheiden. Darüber hinaus werden die Ergebnisse hinzugefügt, wodurch eine breitere Vision entsteht und eine spezifische Weiterverfolgung im Bereich des Europäischen Wirtschaftsraums ermöglicht wird. o. Schließlich wird der Ausschuss nach Abschluss der Maßnahmen einen Bericht über das Ergebnis dieser Analyse veröffentlichen.

Erinnern wir uns daran, dass es bereits mehr als 100.000 Organisationen gibt, die einen Datenschutzbeauftragten bei der AEPD registriert haben. Davon entfallen 91.221 auf den privaten Sektor und 9.129 auf den öffentlichen Sektor (182 von der Allgemeinen Staatsverwaltung, 433 von Autonomen Gemeinschaften, 4.537 von lokalen Körperschaften und 3.977 von anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts).

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass die Unternehmen, die verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu haben , vor dieser Initiative von Amts wegen benannt und die AEPD über diese Benennung informiert haben.






Idaira Hernández Peraza
Berater


Fotoquelle: Spanische Datenschutzbehörde